Lagerung von Verstorbenen
Das Bestattungs-Gesetz 256/2001 Sb. schreibt vor, Verstorbene bei einer Temperatur von 0 ± 2 Grad Celsius bis 7 Tage aufzubewahren, und bei längerer Aufbewahrung muss eine Temperatur von unter -10 Grad Celsius in den Boxen sichergestellt sein. Wir bieten eine Reihe von Boxen für 3 und 4 Körper übereinander mit Regalsystem und Hubwagen in der Ausführung Standard und Robust. Auf Kundenwunsch liefern wir Kammern für einen oder zwei Körper in Särgen, oder grössere Kammern für Särge in Regalen.
Pohřební služba – Bílina
Pohřební služba Prostějov
Pohřební ústav Ml.Boleslav
Hospice Frýdek Místek